Lichtmasterplan Düsseldorf: Licht für Straßen und Bauwerke
Der Düsseldorfer Lichtmasterplan betrachtet Licht als Teil der Gestaltung des öffentlichen Raums. Beleuchtung soll bei Dunkelheit Orientierung und Sicherheit ermöglichen, zugleich aber die Aufenthaltsqualität von Straßen, Wegen und Plätzen unterstützen. Bei Planung und Betrieb wägt die Stadt Sicherheit, Gestaltung, Ökologie und Wirtschaftlichkeit gegeneinander ab. Auch die Anstrahlung historischer Bauwerke, Denkmäler und prägender Architektur gehört zu diesem Stadtbild. An der Rheinfront zeigt die Rheinuferpromenade, wie Wege und Stadtansicht zusammenwirken.
Unterschiedliche Stadträume, abgestimmtes Licht
Der Lichtmasterplan bildet gemeinsam mit dem Masterplan für energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung den Rahmen für die öffentliche Beleuchtung. Die Stadt unterscheidet dabei zwischen Straßen- und Wegebeleuchtung, Beleuchtung von Plätzen und der gezielten Inszenierung von Architektur. Ein Lichtkonzept soll zu Maßstab und Charakter eines Ortes passen: Ein Verkehrsknoten braucht andere Lichtqualitäten als ein Platz in der Altstadt oder die Silhouette am Rhein. Die Planungsleitlinien unterscheiden Stadteingänge und Verkehrsachsen, Panorama und Stadtansichten, weithin sichtbare Landmarken sowie Plätze und Stadträume. Kirchen, Hochhäuser wie das Dreischeibenhaus und Brücken können durch weißes Licht als prägende Punkte hervortreten; die Altstadtbeleuchtung orientiert sich an der jeweiligen Straßenkategorie.
Im räumlich festgelegten Geltungsbereich der Gestaltungssatzung in Teilen der Stadtbezirke 1 bis 4 gelten besondere Regeln für Beleuchtungen an Gebäuden. Für die von ihr erfasste Architekturbeleuchtung oberhalb des Erdgeschosses sieht die Satzung statisches weißes Licht vor; damit soll die natürliche Materialfarbe sichtbar bleiben. Die gestalterische Wirkung wird im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gebäude und seiner Umgebung betrachtet.
Historische Gasleuchten und Umrüstung auf LED
Die historischen Gasleuchten gehören selbst zur Stadtgeschichte und stehen seit 2020 unter Denkmalschutz. Der Rat beschloss 2023, nahezu alle vorhandenen Gaslichtpunkte auf energieeffizienten Strombetrieb umzustellen. Die Stadt möchte dabei die charakteristische äußere Form der Leuchten weitestgehend erhalten. LED-Technik verändert den Energieträger, während Leuchtenform und vertraute Lichtszene im überwiegenden Teil der Stadt bestehen bleiben sollen.
Ein Teil der Gasbeleuchtung im denkmalgeschützten Bestand bleibt als Gaslicht erhalten: Rund 220 Leuchten im Gartendenkmal Hofgarten sind für den weiteren Betrieb vorgesehen. Für die Umrüstung werden Helligkeit, Farbtemperatur, Verkehrssicherheit und Stadtbildgestaltung gemeinsam betrachtet. Musterstrecken in Eller dienten als Vorbild, um die technische und gestalterische Wirkung verschiedener umgerüsteter Leuchten im Straßenraum zu beurteilen.
Orientierung im Bestand
Die städtische Übersichtskarte verzeichnet die Standorte der Düsseldorfer Gasleuchten und unterscheidet verschiedene Leuchtentypen. So lässt sich nachvollziehen, wo historische Laternen stehen und welche Bauformen im Straßenbild vorkommen. Für die Stadtwerke Düsseldorf umfasst der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung rund 65.000 Anlagen mit Masten oder Seilabspannungen.
In Grünanlagen berücksichtigt die Stadt außerdem die Bedeutung der Dunkelheit für Tiere und Pflanzen. Sie bemüht sich, zusätzliche Lichtquellen in öffentlichen Grünflächen möglichst zu vermeiden und bei genehmigten privaten wie gewerblichen Anlagen den Artenschutz einzubeziehen.
Der Lichtmasterplan verbindet damit zwei Maßstäbe: die einzelne Leuchte an einer Straße und die Wirkung des Lichts auf ganze Stadträume. Architektur, Verkehrssicherheit, Energieverbrauch und Rücksicht auf die Umgebung werden zusammen betrachtet. Das Ergebnis soll den Charakter Düsseldorfs bei Nacht sichtbar machen und zugleich eine zeitgemäße öffentliche Beleuchtung ermöglichen.