Abholen und Bringen am Flughafen Düsseldorf
Für ein kurzes Aussteigenlassen ist am Flughafen Düsseldorf die Kiss-&-Fly-Zone auf der Abflugebene vorgesehen. Pro Fahrzeug sind zwei Durchfahrten je Kalendertag mit jeweils bis zu sieben Minuten kostenfrei; die Zeit wird von der Einfahrt bis zur Ausfahrt gemessen. Bei längerer Aufenthaltsdauer berechnet der Flughafen fünf Euro je angefangene weitere fünf Minuten. Insgesamt ist die Durchfahrt auf höchstens 30 Minuten begrenzt. Die Zufahrt führt durch Schranken und besitzt vor diesen keine Wendemöglichkeit. Wer in die Zone einfährt, fährt anschließend bis zur Ausfahrt weiter.
Fahrzeuge und Reisende an der Terminalvorfahrt des Flughafens Düsseldorf
Foto: Techniker
Für kurze Stopps auf der Abflugebene
Die Vorfahrt eignet sich, wenn Gepäck ausgeladen und eine reisende Person verabschiedet wird. Sie ist auf einen zügigen Wechsel ausgelegt; für den Weg ins Terminal oder ein längeres Gespräch ist ein Parkplatz die passendere Wahl. Der Flughafen empfiehlt dafür die Kurzzeitplätze P11 und P12 sowie die Parkhäuser P1, P2 und P3. P11 liegt direkt hinter der Ausfahrt der Abflugebene. Wer an der Schranke bereits eingefahren ist, kann nicht vor der Anlage umkehren. Für eine weitere Runde oder einen längeren Aufenthalt steuern Sie deshalb einen ausgewiesenen Parkplatz an.
Abholung an der Ankunft
Auf der Ankunftsebene gilt absolutes Halteverbot. Zum Warten auf eine ankommende Person eignen sich das Erdgeschoss des Parkhauses P3 und der Kurzzeitparkplatz P12. Der Flughafen bietet zusätzlich ein Abholer-und-Bringer-Ticket an, mit dem sich eine längere Übergabe am Parkplatz organisieren lässt. So können Sie die Landung abwarten, Gepäck übernehmen und den Treffpunkt ohne Halt auf der Fahrbahn koordinieren. P12 ist dabei ein regulärer Kurzzeitparkplatz und nicht Teil der kostenfreien Kiss-&-Fly-Durchfahrt. Die Regeln der Vorfahrt gelten ausschließlich auf der Abflugebene.
Gebühren und Ausnahmen
Die kostenfreie Aufenthaltszeit gilt für die ersten beiden Durchfahrten des Kalendertags jeweils einzeln. Ab der dritten Durchfahrt fallen sofort fünf Euro je angefangene fünf Minuten an. Nach sieben Minuten werden je angefangene weitere fünf Minuten fünf Euro berechnet; die maximale Aufenthaltsdauer bleibt 30 Minuten. Eine kostenlose Durchfahrt ist somit für das kurze Verabschieden bemessen, während Begleitungen bis in die Abflughalle die Parkplätze nutzen können. Eine Ausnahme gilt für schwerbehinderte Menschen mit blauem europäischem oder neuem orangefarbenem Parkausweis: In der Kiss-&-Fly-Zone auf der Abflugebene ist ein Aufenthalt bis zu drei Stunden kostenfrei. Dazu müssen der Originalausweis und eine eingestellte Parkscheibe sichtbar ausgelegt sowie die Einfahrt über die Ruftaste an der Schranke angemeldet werden. Bei Überschreitung der Freiminuten können Sie die Gebühr am Kassenautomaten oder bargeldlos direkt an der Ausfahrtschranke bezahlen. Die Ausnahme bezieht sich auf die Vorfahrt; für P1, P11 und P12 gelten deren jeweilige Parkbedingungen.
Den passenden Weg zum Terminal wählen
Wenn die Begleitperson mit ins Gebäude geht, erleichtert ein Stellplatz die Übergabe und den Gepäcktransport. P1, P2 und P3 liegen nahe am Terminal; die Zufahrt und Tarife richten sich nach der gewählten Parkfläche. Für einen Überblick über Stellplätze und längere Aufenthalte lesen Sie Parken am Flughafen Düsseldorf. Die Orientierung an den verschiedenen Ankunftsbereichen und die Terminalservices finden Sie in den Flughafeninformationen Düsseldorf. Für die Anreise mit der Bahn erklärt Fernbahnhof und Terminal den Unterschied zwischen Flughafenbahnhof, S-Bahnstation und Terminal.